- Bedingungen zur Krankenversicherung für Hunde und Katzen -

 

 

Hundekrankenversicherung

Hundekrankenversicherung

Was mein Mensch noch wissen sollte - Weitere Informationen zur Hundekrankenversicherung:

  • Der Versicherungsvertrag beginnt am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, bei Beantragung des sofortigen Vorsorgeschutzes am 1. des laufenden Monats.
  • Für Leistungen im Vorsorgeschutz beginnt der Versicherungsschutz mit Vertragsbeginn, für Leistungen im Unfallschutz mit dem Antragsdatum, in allen anderen Fällen drei Monate danach.

  • Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn mein Mensch ihn nicht einen Monat vor Ablauf kündigt.

  • Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Haustier-Kranken-Versicherung (AHKV). Diese werden der Versicherungsurkunde beigefügt.

  • Für von der AGILA gewünschte Auskünfte entbindet mein Mensch den Tierarzt mit Antragstellung von der Schweigepflicht.

  • Dem Versicherungsvertrag kann mein Mensch ab Stellung des Antrags bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Versicherungsurkunde, der Versicherungsbedingungen und der übrigen Verbraucherinformationen widersprechen. Das ist nicht möglich, wenn mein Mensch den sofortigen Vorsorgeschutz wünscht. Der Widerspruch ist in Textform einzureichen.

  • Die AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation sowie Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten und Kennzeichnung für mich.

  • Der Jahresbeitrag (monatlicher Beitrag x 12 einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer) ergibt sich aus der im Antrag aufgeführten Tabelle.

    [ Leistungszuwachs ] - [ Beiträge Hundekranken ] - [ Versicherungsbedingungen ] - [ Online Antrag ]

    [ Kostenlose Broschüre anfordern ] - [ Fragen und Antworten zur Hundekranken ]

     

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